Satzung
des Vereins „Erlangen hilft e.V.“
c/o Dr. Hildegard Müller-Erhard,
Coburger Strasse 11,
91056 Erlangen
Tel. 09131 26616,
Fax 09131 202158
Email: hmerhard(at)t-online.de
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen “Erlangen hilft”. Der Verein hat seinen Sitz in Erlangen und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Erlangen eingetragen werden. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Förderung humanitärer und medizinischer Hilfe für Kinder und Jugendliche aus Notstands-, Krisen- oder Kriegsgebieten.
Ferner die logistische Unterstützung bei Transport und Unterbringung der Patienten und die Koordinierung mit medizinischen Fachabteilungen in Deutschland und im Ausland.
Weiter die Förderung der Ausbildung und Fortbildung medizinischen Hilfspersonals. Ferner die Förderung der Zusammenarbeit in Deutschland und den Heimatländern.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Die Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
Erlangen, 28.1.2013
Diese ist nur eine Abkürzung der Satzung, die komplette Satzung ist beim Verein vorhanden.